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Bewerbung

Bewerben an der Hochschule für Künste

Das gesamte Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz läuft an der Hochschule für Künste für alle Studiengänge ausschließlich online. Die HfK stellt allen Bewerberinnen und Bewerbern dafür ihr interaktives Online-Portal ARTIST zur Verfügung.

Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine eigene E-Mail-Adresse, über die wir Sie erreichen und während des gesamten Bewerbungs- und Aufnahmeverfahrens Kontakt zu Ihnen halten können, sowie Ihr persönlicher passwortgeschützter ARTIST-Zugang, den Sie sich mit wenigen Mausklicks unter https://artist.hfk-bremen.de selbst einrichten können.

Über das Bewerbungsportal ARTIST führen wir Sie dann für Ihren persönlichen Studienwunsch durch das gesamte Bewerbungsverfahren, informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte und Anforderungen und halten Sie über Termine, Fristen und Zwischenstände auf dem Laufenden.

Wichtige Hinweise für das Bewerbungsverfahren

  • Zugangsvoraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz an der HfK ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife, eine bestandene Prüfung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis (Nichtabiturienten- prüfung/Kollegprüfung) oder eine von der HfK als gleichwertig anerkannte Vorbildung im In- oder Ausland.
  • Ausnahmen - d.h. die Aufnahme des Studiums ohne den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse - sind möglich, wenn Bewerberinnen oder Bewerber im Rahmen der Aufnahmeprüfung eine besondere künstlerische Befähigung nachweisen. Ein Studium an der HfK ist also auch ohne Abitur möglich – es gelten dann aber erhöhte Anforderungen bei der Aufnahmeprüfung.
  • Die HfK nimmt Studienanfänger jeweils zum Wintersemester eines Jahres auf. Diese Regelung gilt für beide Fachbereiche der HfK, Kunst und Design sowie Musik.
  • Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse können im Rahmen des Zulassungsverfahrens hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen überprüft werden. Dem entsprechenden Antrag ist das Originalzeugnis nebst einer beglaubigten deutschen Übersetzung beizufügen. Kontakt:
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium an der HfK müssen sich einer künstlerischen Aufnahmeprüfung stellen.
  • Mit der Immatrikulation werden Studierende Mitglieder der Hochschule für Künste
  • Studierende können frühestens nach Ablauf des ersten Studiensemesters für die Dauer von zunächst zwei Semestern vom Studium beurlaubt werden.

Beurlaubung

Studierende können frühestens nach Ablauf des ersten Studiensemesters für die Dauer von zunächst bis zu 2 Semestern vom Studium beurlaubt werden.

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt:

  • jederzeit auf Antrag des Studenten/der Studentin
  • ohne Antrag nach Bestehen der Diplomprüfung oder nach dem endgültigen Nichtbestehen der Diplomvorprüfung
  • ohne Antrag beim Eintreten von Umständen, die einer Immatrikulation entgegenstehen
  • wenn der Student/die Studentin sich nicht zurückgemeldet hat oder die Rückmeldung versagt wird.

Verfahren und Anforderungen der Aufnahmeprüfungen in den verschiedenen Studiengängen unterscheiden sich voneinander. Verbindliche und detaillierte Informationen finden Sie im HfK-Online-Portal ARTIST unter https://artist.hfk-bremen.de

  • Studierende in höherem Fachsemester können sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester einen Wechsel an die HfK Bremen beantragen.

Wichtige Hinweise für ausländische Bewerberinnen
und Bewerber

  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie mündlich und schriftlich über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Für die Aufnahmeprüfung werden Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 erwartet. Das entspricht etwa 170 bis 200 Deutsch-Unterrichtsstunden. Einen Sprachtest zur Selbstüberprüfung Ihrer Deutsch-Kenntnisse finden Sie z.B. beim Goethe-Institut unter www.goethe.de/bremen. Die Goethe-Institute, das Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Lande Bremen www.fremdsprachenzentrum-bremen.de oder die Volkshochschule Bremen www.vhs-bremen.de bieten auch entsprechende Intensiv-Sprachkurse an.
  • Für die Immatrikulation nach der erfolgreichen Bewerbung sind erweiterte Deutschkenntnisse nötig. Für die Studiengänge „Künstlerische Ausbildung“ im Fachbereich Musik ist hierfür der Nachweis des „Zertifikats Deutsch“ nötig. Für alle anderen Studiengänge der HfK ist zum Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse das Zertifikat TestDaF 3 (www.test.daf.de) erforderlich. Die entsprechenden Nachweise (Zertifikate) müssen spätestens zur Immatrikulation an der HfK vorgelegt werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Freie Kunst können auf Antrag eine Befreiung von dem zu erbringenden Nachweis für die Dauer von höchstens zwei Semestern gewährt werden.
  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zur Immatrikulation eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, die sie zum Studium in Deutschland berechtigt. Weitere Informationen hierzu: www.bsu.uni-bremen.de/auslaenderamt.html

Weiterführende Informationen

Link "Wichtige ergänzende Hinweise für Bewerbungen im
Fachbereich Musik"

Link "Wichtige ergänzende Hinweise für Bewerbungen im
Studiengang Freie Kunst
"

Link "Wichtige ergänzende Hinweise für Bewerbungen im
Studiengang Integriertes Design"

Link "Wichtige ergänzende Hinweise für Bewerbungen im
Studiengang Digitale Medien"

Ansprechpartnerin
Astrid Harten
+49 (0) 421 95 95 11 11