Hochschul- und Studiengangswechsel

Hochschulwechsler sind Studierende, die an einer anderen Hochschule im gleichen oder fachverwandten Studiengang bereits immatrikuliert waren oder sind oder die aufgrund anrechenbarer Studien- oder Prüfungsleistungen oder Studienzeiten eines anderen Studiengangs in ein höheres als das erste Semester eingestuft werden.

Studiengangswechsler sind Studierende, die an der Hochschule für Künste bereits immatrikuliert sind und innerhalb der Hochschule den Studiengang wechseln möchten.

Bewerbungen sind nur für Studiengänge möglich, bei denen es freie Plätze gibt.

Hochschulwechsler:innen und fortgeschrittene Studierende ab dem 2. Fachsemester (sogenannte Höhere Fachsemester) können sich über das Bewerbungsportal bewerben. Die Bewerbungszeit für das Wintersemester beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 31. Mai. Die Bewerbungszeit für das Sommersemester beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 15. Januar

Die Zulassung erfolgt auf Grundlage eingereichter künstlerischer bzw. gestalterischer Arbeiten, einem persönlichen Gespräch mit der Aufnahmeprüfungskommission und der Anerkennung bisheriger Studien- oder Prüfungsleistungen.

Hochschulwechsler:innen und fortgeschrittene Studierende ab dem 2. Fachsemester (sogenannte Höhere Fachsemester) können sich über das Bewerbungsportal bewerben. Die Bewerbungszeit für das Wintersemester beginnt jeweils am 1. März und endet am 31. März. Die Bewerbungszeit für das Sommersemester beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 15. Januar

Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage einer bestandenen künstlerischen Aufnahmeprüfung. Teilprüfungen im Pflichtfach Musiktheorie/Gehörbildung sowie im Nebenfach Klavier entfallen.

Bewerber:innen der künstlerisch-pädagogischen Studiengänge (KPA) mit den Studienrichtungen Instrumental-/Gesangspädagogik (IGP), Elementare Musikpädagogik (EMP), Jazz oder Hauptfach Musiktheorie müssen zusätzlich zu ihrem instrumentalen/vokalen Hauptfach eine künstlerisch-pädagogische Prüfung ablegen. 

Alle näheren Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie zu Prüfungsanforderungen finden Sie hier:

Für die Teilnahme am Zulassungsverfahren im Fachbereich Musik fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an.