Frauenbeauftragte nach LGG

Die Frauenbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vertritt als gewählte Sprecherin die Interessen aller Frauen in der Verwaltung und Technik an der Hochschule für Künste Bremen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie lt. Gleichstellungsgesetz und Frauenförderplan sowohl an der Planung als auch bei der Entscheidung der Dienststellenleitung, insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und bei der Umsetzung des in der Personalentwicklung beratend zu beteiligen, um Chancengleichheit im Verwaltungsbereich zu gewährleisten.

Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Termine nach Vereinbarung.