Hochschulleitung

Das Rektorat besteht aus der Rektorin, der Kanzlerin und den Konrektor:innen. Das Rektorat entscheidet in allen Angelegenheiten, die das Gesetz keinem anderen Organ zuweist.

Die Rektorin führt nach BremHG den Vorsitz des Rektorats und legt die Grundsätze fest, nach denen die Hochschule geleitet und verwaltet werden soll. Sie übt die Rechtsaufsicht über die Hochschule sowie die Dienstaufsicht über das Lehrpersonal aus und wahrt zudem die Ordnung der Hochschule und übt das Hausrecht aus. Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Profilbildung sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und die Realisierung zentraler Aufgaben (insbes. Internationalisierung, Professionalisierung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit). Sie vertritt die Hochschule regional, national und international.

Die Aufgaben der Konrektor:innen sind in der Satzung und den Ordnungen der Hochschule festgelegt. Sie arbeiten eng mit dem Büro der Rektorin zusammen.

Die Kanzlerin ist nach BremHG zuständig für die Leitung der Hochschulverwaltung einschließlich der Dienstaufsicht über die Bediensteten des Dienstleistungsbereichs und ist die Beauftragte für den Haushalt der Hochschule. Des Weiteren ist die Kanzlerin die ständige Vertreterin der Rektorin in allen Rechts- und staatlichen Angelegenheiten (insbesondere SBWG) sowie bei der Bewirtschaftung des Rektoratsbudgets.

Darüber hinaus ist sie zuständig für die Einbeziehung des Personalrats (Mitwirkungsrechte) sowie für die Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten nach LGG.