Bewerbung Fachbereich Musik
ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR BEWERBUNGEN
IM FACHBEREICH MUSIK
Prüfungstermine Aufnahmeprüfung Musik
Bewerbungsverfahren
Die Aufnahmeprüfungen für das Wintersemester 2023/2024 finden in Präsenz an der HfK Bremen statt.
Die Hochschule für Künste stellt allen Bewerberinnen und Bewerbern dafür ihr Online-Portal ARTIST zur Verfügung. Über Ihren Bewerber-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Wintersemester 2023/2024 um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK für ein Bachelor- oder Masterstudium bewerben möchten, müssen in der Zeit vom 01. März 2023 bis zum 31. März 2023 einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium stellen unter http://application.hfk-bremen.de
Zur online Bewerbung, dem Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium müssen von jeder Bewerberin und jedem Bewerber folgende Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt werden (im Upload). Bewerbungsunterlagen per Post werden nicht akzeptiert und bearbeitet:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- das Programm für die Aufnahmeprüfung
- ein Passbild
- Zeugniskopien
- weitere Angaben über Schulabschlüsse und über bereits erworbene Hochschulabschlüsse, die für den beantragten Studiengang Voraussetzung sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber sind aufgefordert, Zeugniskopien mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache einzusenden. Eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache wird ebenfalls akzeptiert.
Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren wird eine Gebühr von 50 € erhoben. Informationen zur Bankverbindung und dem Verwendungszweck erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbung per E-Mail. Diese Gebühr muss am Ende der o. g. Bewerbungsfrist auf das Konto der Hochschule für Künste Bremen überwiesen werden. Es erfolgt sonst keine weitere Bearbeitung der Bewerbung und somit auch keine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Sommersemester 2023 um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK für das Aufbaustudium Konzertexamen bewerben möchten, müssen in der Zeit von voraussichtlich Mitte November 2022 bis zum 31. November 2022 einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium stellen unter http://application.hfk-bremen.de
Informationen zum Konzertexamen finden Sie unter Konzertexamen
Prüfungsanforderungen und Aufnahmeprüfungen
Im Fachbereich Musik besteht die Aufnahmeprüfung in den Bachelor-Studiengängen in der Regel aus drei bis vier Teilen:
- der künstlerisch-praktischen Prüfung im Hauptfach/in den Hauptfächern,
- einer künstlerisch-praktischen Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach,
- einer schriftlichen Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung,
- einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung für den Studiengang Bachelor of Music, Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung in den Studienrichtungen Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), IGP/Musiktheorie sowie Musiktheorie/Komposition
Im jeweiligen instrumentalen/vokalen Hauptfach wird bei der künstlerisch-praktischen Prüfung der Vortrag mehrerer Werke (Dauer ca. 20 Minuten) erwartet. Die Literaturauswahl soll nach den für das Fach maßgebenden Stilepochen erfolgen und ein Werk aus dem 20. Jahrhundert einschließen. Neben der technischen Bewältigung wird vor allem auch die künstlerische Gestaltung von einer Fachkommission bewertet. In Einzelfällen kann eine Überprüfung der Fähigkeiten im Vomblattspiel – beim Hauptfach Gesang im Vomblattsingen – erfolgen.
In den Master-Studiengängen der Künstlerischen Ausbildung und der Kirchenmusik finden die Eignungsprüfungen ausschließlich im Hauptfach bzw. in den Hauptfächern statt. Im Master Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung muss darüber hinaus eine musikpädagogische Prüfung abgelegt werden.
Die genauen Prüfungstermine werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Intensivkurs Musiktheorie
Die Hochschule für Künste Bremen bietet allen Studienbewerber:innen einen 2-tägigen Intensivkurs in »Musiktheorie und Gehörbildung« zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an den deutschen Musikhochschulen an. Der Kurs findet online und in Präsenz statt.
https://www.hfk-bremen.de/intensivkurs-musiktheorie
Die Jazz-Abteilung der HfK Bremen bietet zudem am 4. März 2023 einen eintägigen Workshop für Studien-Interessierte an:
Jazzworkshop für Studienbewerber:innen | HFK BREMEN (hfk-bremen.de)
Anerkennung der Prüfungsteile Musiktheorie und Gehörbildung
Benotete Prüfungsleistungen in den Fächern Musiktheorie und Gehörbildung, die im Rahmen eines Jungstudiums an einer Musikhochschule oder eines vorangegangenen Musikstudiums erbracht wurden, können für den jeweiligen Prüfungsteil anerkannt werden. Im Falle einer Anerkennung müssen Sie den theoretischen Teil der Aufnahmeprüfung nicht ablegen. Um die Anerkennung in Anspruch zu nehmen, laden Sie die offiziellen Nachweise des Theorieunterrichts Ihrer Hochschule (in Form einer Leistungsübersicht bzw. Transcript of Records) bitte während der Bewerbungsfrist hoch. Sie erhalten rechtzeitig vor der entsprechenden Prüfung eine Rückmeldung vom Campus-Office Musik (campus-office-musik@hfk-bremen.de).
Bitte beachten Sie:
- Anträge zur Anerkennung sind nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich.
- Eine Anerkennung von instrumentalen/vokalen Nebenfächern ist nicht möglich.
Annahme Studienplatz
Zulassung zum Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie darüber die Benachrichtigung per E-Mail und nehmen am Vergabeverfahren der verfügbaren Studienplätze teil.
Zulassung zum Studium und Annahme des Studienplatzes
Erhalten Sie eine Zulassung zum Studium, sollten Sie uns die Annahme des Studienplatzes mitteilen. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleibt abzuwarten, ob Ihnen die Hochschule für Künste einen Studienplatz im Nachrückverfahren zuteilen kann. Findet ein Nachrückverfahren statt, werden Sie automatisch benachrichtigt. Wir garantieren Ihnen, dass kein Studienplatz frei bleibt!
Information für ausländische Bewerber
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.
Wichtige Termine für das Bewerbungsverfahren
- 01. März 2023 bis 31. März 2023
Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und Bewerbung um einen Studienplatz - Mai 2023
Einladung zur Aufnahmeprüfung - 01. bis 31. Mai 2023
Bewerbung zum Studium für höhere Fachsemester/Hochschulwechsler zum Wintersemester 2023/2024 - 05. bis 10. Juni 2023
Aufnahmeprüfung vor Ort - Juli 2023
Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und der Ergebnisse des Aufnahmeprüfungsverfahrens - 09. Oktober 2023
Beginn des Wintersemesters 2023/2024