Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Sie dabei, während oder nach längerer Arbeitsunfähigkeit gut in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Es wird allen Mitarbeitenden angeboten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen bzw. mehr als 42 Tage ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§ 167 (2) SGB IX). Die BEM-Beauftragte kann Sie, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem BEM-Team durch den gesamten Prozess begleiten. Alle BEM-Beteiligten sind zur Einhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig.