Bewerbung Fachbereich Musik
Studiengänge des Fachbereichs Musik
In einer hanseatisch-weltoffenen und dabei persönlichen Atmosphäre bietet die HfK ihren Studierenden und Lehrenden ein einzigartiges Arbeitsumfeld. Nicht zuletzt durch die Kooperation mit dem Fachbereich Kunst und Design ergeben sich regelmäßig zahlreiche Möglichkeiten für fächerübergreifende Projekte und Lehrveranstaltungen unter dem gemeinsamen Dach der Hochschule für Künste Bremen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Kooperation mit internationalen Partnerhochschulen, aber auch mit Institutionen innerhalb Bremens wie beispielsweise mit den Bremer Philharmonikern im Rahmen des gemeinsamen
Studiengangs „Master of Music Orchesterakademie“, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, der Musikschule Bremen, der Musikprofilkita Amadeo, der Universität Bremen sowie mehreren Kooperationsschulen des Landes Bremen.
Mit dem Wintersemester 2010/2011 hat der Fachbereich Musik im Zuge der europaweiten Bolognaprozesses eine umfassende Studienreform eingeleitet und seine Ausbildung auf modularisierte Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt.
Intensivkurs Musiktheorie und Gehörbildung
Die Hochschule für Künste Bremen bietet allen Studienbewer-berInnen einen Intensivkurs in Musiktheorie und Gehörbildung zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Intensivkurs
Bewerbungsverfahren
Auch im Fachbereich Musik erfolgt das Bewerbungsverfahren in weiten Teilen online. Die Hochschule für Künste stellt allen Bewerberinnen und Bewerbern dafür ihr Online-Portal ARTIST zur Verfügung. Über Ihren Bewerber-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.
Bitte beachten Sie – leider kann der Studiengang Master of Music Orchesterakademie zum Wintersemester 2012/2013 nicht angeboten werden!
Prüfungsanforderungen
Im Fachbereich Musik besteht die Aufnahmeprüfung in den Bachelor-Studiengängen in der Regel aus drei bis vier Teilen:
- der künstlerisch-praktischen Prüfung im Hauptfach/in den Hauptfächern,
- einer künstlerisch-praktischen Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach,
- einer schriftlichen Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung,
- einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung für den Studiengang Bachelor of Music, Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung in den Studienrichtungen Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), IGP/Musiktheorie sowie Musiktheorie/Komposition
In den Zusatzstudiengängen und im Master of Music Orchesterakademie finden die Eignungsprüfungen ausschließlich im Hauptfach oder in den Hauptfächern statt.
Information für ausländische Bewerber
Bewerbungsverfahren
Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren wird eine Gebühr von 30 € erhoben. Dieses Entgelt muss spätestens am Ende der Bewerbungsfrist (15. April 2012) auf dem Konto der Hochschule für Künste Bremen eingegangen sein.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung:
Konto-Nr. 1070532006
BLZ 290 500 00 bei der Bremer Landesbank
Ausnahme Konzertexamen: Der Anmeldetermin für das Konzertexamen ist für das Sommersemester 2012 ausgesetzt.
Es erfolgt sonst keine weitere Bearbeitung der Bewerbung und somit auch keine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung. Vermerken Sie im Verwendungszweck bitte unbedingt Ihre Bewerbernummer.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Wintersemester 2012/13 um einen Studienplatz am Fachbereich Musik der HfK bewerben möchten, müssen bis zum 15. April 2012 unter https://artist.hfk-bremen.de einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung stellen. Als Ergänzung zur Anmeldung müssen von jeder Bewerberin und jedem Bewerber folgende Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Bewerbungsnummer ebenfalls zum 15. April 2012 postalisch in der HfK eingegangen sein:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- das Programm für die Aufnahmeprüfung
- ein Passbild
- Zeugniskopien
- weitere Angaben über Schulabschlüsse und über bereits erworbene Hochschulabschlüsse, die für den beantragten Studiengang Voraussetzung sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber sind aufgefordert, Zeugniskopien mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache einzusenden. Eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache wird ebenfalls akzeptiert.
Wichtige Termine: Von der Bewerbung bis zum Studienbeginn
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