Akademischer Senat
Zusammensetzung des Akademischen Senats
Der Akademische Senat besteht aus bis zu 15 gewählten Vertreter:innen der einzelnen Statusgruppen sowie den zwei Dekan:innen.
Die Mitglieder des Rektorats beraten den Akademischen Senat, den Vorsitz führt die Rektorin ohne Stimmrecht. Außerdem können die zentrale Frauenbeauftragte nach BremHG, sowie jeweils ein Mitglied des Personalrates und ein Mitglied des AStA, beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Aufgaben des Akademischen Senats
Der Akademische Senat ist das zentrale Gremium der Hochschule. Er entscheidet in den ihm nach § 80 BremHG zugewiesenen Angelegenheiten. Er beschließt insbesondere über die Grundordnung und die allgemeinen Teile der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der HfK zuweist, über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, Fachbereichen und zentralen künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und übergreifenden Organisationseinheiten. Er wählt die/den Rektor:in und entscheidet über den Vorschlag der/des Rektor:in zur Bestellung von Konrektor:innen und der/des Kanzler:in.
Geschäftsführung des Akademischen Senats
Die Geschäftsführung begleitet die Sitzungen des Akademischen Senats administrativ. Anfragen zum Akademischen Senat können an akademischersenat@hfk-bremen.de gerichtet werden.
Sitzungen des Akademischen Senats
Der Akademische Senat tagt innerhalb der Vorlesungszeit in der Regel einmal pro Monat. Die Sitzungen finden mittwochs von 10:00 bis 13:00 Uhr abwechselnd im Konferenzraum im Speicher XI und im Konzertsaal in der Dechanatstraße statt. Die Sitzungen sind regelmäßig hochschulöffentlich, interessierte Gäste sind immer herzlich willkommen.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Akademischen Senat der Hochschule für Künste Bremen findet am 10. Juli 2024 im Konferenzraum im Speicher XI statt.