Gasthörerschaft

© Hochschule für Künste Bremen – Anja Segermann

Studierende anderer Hochschulen können nur im Rahmen freier Kapazitäten jeweils für die Dauer eines Semesters als Nebenhörer:innen zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. 

Bewerber:innen, die nicht Studierende sind, können als Gasthörer:innen bei freien Kapazitäten zugelassen werden, allerdings nur jeweils für die Dauer eines Semesters und nur für einzelne Lehrveranstaltungen. Hier geht es zum Veranstaltungsverzeichnis.

Ein Antrag auf Gast-/Nebenhörerschaft ist bis fünf Tage nach Beginn der Vorlesungen eines Semesters zu stellen.

Die Zulassung als Gasthörer ist entgeltpflichtig.

  • 60 Euro (zwei Wochenstunden pro Semester)
  • 80 Euro (vier Wochenstunden pro Semester)
  • 110 Euro (sechs Wochenstunden pro Semester)