Apply Now!

Fachbereich Musik: Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.11.2024–8.12.2024 Integriertes Design Master: Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025: 1.12.2024–13.1.2025

Mehr Informationen

Rechtsstelle

Die Rechtsstelle ist eine gemeinsame Stelle der Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven und Hochschule für Künste Bremen. Sie ist für die Hochschulmitglieder Ansprechpartnerin in allen die Hochschulen betreffenden juristischen Angelegenheiten.

Kerstin Fuchs
Hochschule Bremen
Referat 2 – Rechtsstelle der Fachhochschulen und der Hochschule für Künste Bremen
Neustadtswall 30
28199 Bremen

  • E-Mail kerstin.fuchs@hs-bremen.de
  • Telefon +49 421 5905-2387

Am 2. Juli 2023 ist infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. EU-Whistleblower-Richtlinie), das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft getreten (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Personen, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, sicherzustellen. Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Missständen einen wichtigen Beitrag, Rechtsverstöße aufzudecken und zu unterbinden. Sie sollen daher vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen, die ihnen durch die Meldung entstehen können, geschützt werden (z.B. Versagung einer Beförderung, Abmahnung, Kündigung, Disziplinarmaßnahme oder Mobbing).

An die interne Meldestelle können Sie sich wenden, wenn Sie Beschäftigte:r der Hochschule für Künste Bremen sind oder mit der Hochschule in einem beruflichen Zusammenhang stehen und Verstöße melden möchten.

Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen Verstöße z.B. aus den Bereichen (abschließende Aufzählung unter § 2 HinSchG):

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Geldwäsche
  • Produktsicherheit
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Energie
  • Lebensmittelsicherheit
  • Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Vergabeverfahren
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die eine Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an die oder den Datenschutzbeauftragten der Hochschule für Künste Bremen (datenschutz@hfk-bremen.de).

Beachtet werden sollte, dass privates Fehlverhalten, das in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht, sowie bloße Mutmaßungen und Falschmeldungen nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst sind. Es sollten ausschließlich Sachverhalte gemeldet werden, die nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Kontakt

Meldungen können wahlweise an die interne oder eine externe Meldestelle schriftlich (mit dem Vermerk „vertraulich“ im Adressfeld), per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Sie können sich auch dann noch an eine externe Meldestelle wenden, wenn Ihrem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Interne Meldestelle der Hochschule für Künste Bremen:

ims@hfk-bremen.de
Kerstin Fuchs
Neustadtswall 30
28199 Bremen
+49 421 5905-2387

stellvertretend: Peter Feldbrügge

Meldestelle der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft:

hinweisgeben@swh.bremen.de
Katherina Drinkuth
Katharinenstr. 37
28195 Bremen
+49 421 361-59593

Meldeverfahren

Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die interne Meldestelle prüft zunächst, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Es folgt eine Prüfung der Stichhaltigkeit der Meldung. Erforderlichenfalls werden Sie um weitere Informationen gebeten. Die interne Meldestelle ergreift angemessene Folgemaßnahmen, wie die Durchführung einer internen Untersuchung, die Abgabe an eine andere Stelle oder den Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Sie erhalten innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung eine Rückmeldung.

Weitere Informationen zum Verfahren sowie häufig gestellte Fragen finden Sie auch auf der Seite des Senators für Inneres und Sport (Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber – ZIMS). 

Alle öffnen
  • Datenschutzhinweise