Hochschul- und Studiengangswechsel
Bewerbung zum Studium im höheren Fachsemester / Hochschulwechsel / Studiengangswechsel
Hochschulwechsler sind Studierende, die an einer anderen Hochschule im gleichen oder fachverwandten Studiengang bereits immatrikuliert waren oder sind oder die aufgrund anrechenbarer Studien- oder Prüfungsleistungen oder Studienzeiten eines anderen Studiengangs in ein höheres als das erste Semester eingestuft werden.
Studiengangswechsler sind Studierende, die an der Hochschule für Künste bereits immatrikuliert sind und innerhalb der Hochschule den Studiengang wechseln möchten.
Hochschulwechsler / Studiengangswechsler können sowohl zum jeweiligen Sommersemester (1. Dezember – 15. Januar) als auch zum Wintersemester (1. – 31. Mai) einen Wechsel an die HfK Bremen beantragen.
Die Zulassungszahlen für Studienplätze in einem höheren Fachsemester / Hochschulwechsel / Studiengangswechsel werden jedes Semester berechnet. Stehen in den jeweiligen Studiengängen Studienplätze für Studierende in einem höheren Fachsemester zur Verfügung, können sich Bewerberinnen und Bewerber über unser Bewerbungsportal ARTIST bewerben.
Aktuelle online-Bewerbungsfristen
1.12.2023 – 15.1.2024 ist für das Sommersemester 2024
Die Bewerbung erfolgt Online über unser Bewerbungsportal ARTIST https://application.hfk-bremen.de
Die Zulassung erfolgt auf Grundlage eingereichter künstlerischer bzw. gestalterischer Arbeiten (Fachbereich Kunst und Design) / einer künstlerisch-praktischen Prüfung im Hauptfach/in den Hauptfächern und ggf. einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung (Fachbereich Musik), einem persönlichen Gespräch mit der Aufnahmeprüfungskommission und der Anerkennung bisheriger Studien- oder Prüfungsleistungen.
Die Einladung zum Gespräch mit der Aufnahmeprüfungskommission erfolgt per E-Mail.
Informationen für ausländische Bewerber
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben.