Innenrevision

Die Innenrevision handelt im Auftrag der Hochschulleitung.

Zu ihren Aufgaben gehören die Bewertung von Arbeitsabläufen, die Überprüfung der Einhaltung von Regelungen sowie die Prävention von Korruption und dolosen Handlungen.

Die Innenrevision erhält zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein uneingeschränktes Informationsrecht.

Die Ergebnisse ihrer Bewertungs- und Prüftätigkeiten werden in einem Bericht zusammengefasst, der auch Verbesserungsvorschläge enthalten kann.

Die Innenrevision unterstützt die Hochschulleitung in der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Sie leistet mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Ihre Arbeit ist in diesem Sinne darauf ausgelegt, Mehrwerte zu schaffen.

Die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision sind im § 104a der Landeshaushaltsordnung (Gesetzblatt 2010 Nr. 51) sowie in der Verordnung zur Durchführung der Innenrevision (Gesetzblatt 2012 Nr. 13) geregelt.

Gemäß der Durchführungsverordnung prüft die Innenrevision zum Beispiel, ob 

  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden,
  • die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns beachtet werden,
  • Vermögensgegenstände ausreichend gesichert sind,
  • das interne Kontrollsystem wirksam ist,
  • Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden,
  • Arbeitsabläufe verbessert werden können und
  • Datenschutzkonzepte vorhanden und wirksam sind.