Kunst und Design
Julia Körperich
Allgemeine Wissenschaften
- Studiengang Integriertes Design
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- „Darf ich das überhaupt? - Rechtliche Grundlagen Urheberrecht für integriertes Design, digitale Medien, Freie Kunst“ In Bezug auf Urheberrecht und die Nutzung insbesondere von im Internet veröffentlichen Werken gehen Kulturschaffende häufig von einer falschen Rechtslage aus. So werden häufig Fotos oder Grafiken Dritter aus dem Internet runtergeladen, bearbeitet, als Grundlage eigener Arbeiten im Rahmen des Studiums verwendet oder wieder online gestellt. Dabei stellen sich die wenigsten die Frage, ob dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die schlimmstenfalls rechtliche Konsequenzen hat. Dabei sind heutzutage Rechtsverletzung sehr leicht aufzuspüren; manche Urheber:innen sehen dies als willkommenes Nebeneinkommen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an und es findet sich immer eine Anwaltskanzlei, die schnell ein Schreiben aus Textbausteinen fertigt und überhöhte Abmahnkosten hinzufügt. Die rechtlichen Grundlagen des eigenen Berufs zu kennen, nimmt Unsicherheiten und ist grade im digitalen Zeitalter essenziell. Die Veranstaltung führt daher generell in das Urheberrecht ein und widmet sich im Anschuss konkreten Fragestellungen um den Schutz und die Veröffentlichung von eigenen Werken, Bearbeitung und Nutzung fremder Werke für die eigene Arbeit (z.B. Cover, Zitat, Bearbeitung, Satire), Bilderechte, Recht am eigenen Bild, Publikationen, Markenrechte, Verträge/Lizenzen/Creative Commons, Social Media-Nutzungen, Verwertungsgesellschaften wie VG Bildkunst oder GEMA, KSK, Einsatz von künstlicher Intelligenz etc. Jule Körperich arbeitet als Trickfilmerin und Anwältin im Urheber- und Medienrecht. Sie hat selbst an der HfK freie Kunst studiert und erwartet nicht, dass Studierende zu Hobbyjurist:innen werden wollen. Sie benutzt daher in ihren Veranstaltungen vorrangig bildhafte Beispiele (oft von Hfk-Angehörigen) so dass die Teilnehmenden lernen, visuell zu erkennen, was zulässig ist und was nicht. Dabei werden die Teilnehmenden gebeten, konkrete Fragen zu eigenen Arbeiten/Projekten mit Fotos/Abbildungen einzubringen, so dass die urheberrechtlichen Probleme mit dem Kurs gemeinsam anhand der eigenen Arbeit diskutiert werden können. Da Recht für Kulturschaffende nur in Maßen erträglich ist, soll jede Veranstaltung mit einer allgemeinen Einführung zum Thema beginnen und dann durch Anwendung des Erlernten auf konkrete Arbeiten der Teilnehmenden vertieft werden. Die Hälfte der Zeit des jeweiligen Kurses dient daher auch als eine Art kostenlose Sprechstunde Recht für eigene Projekte und aktuelle Anliegen.