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Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26 – Digitale Medien (M.A.): 1.4.–31.5.2025

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Gleichstellung und Frauenförderung

Die Hochschule für Künste Bremen verfolgt das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Hochschule zu verwirklichen. 

Bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Frauenförderung und Gleichstellung der Geschlechter werden die Hochschulleitung, die Fachbereiche, Gremien und Interessensvertretungen von der Zentralen Frauenbeauftragten, der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF), der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Verwaltungs- und Technikbereich sowie der Stabsstelle Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit beraten und unterstützt.

Kontakt

Allgemeine Anliegen per E-Mail: gleichstellung@hfk-bremen.de

Für persönliche, vertrauliche Beratungen kontaktieren Sie bitte direkt die Frauen- bzw. die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Die Zentrale Frauenbeauftragte berät und unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Frauenförderung und Gleichstellung der Geschlechter nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG). Sie ist die gewählte Sprecherin der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF) des Akademischen Senats.

Sie wirkt in zahlreichen Gremien der akademischen Selbstverwaltung und der Hochschulleitung mit um den vielfältigen – oft verdeckten - Benachteiligungen von Frauen in Studium, Lehre und Forschung entgegenzuwirken. Ein Schwerpunkt ist die Beteiligung an Berufungsverfahren.

Die Zentrale Frauenbeauftragte unterstützt Studierende, Lehrende und Künstlerisch-wissenschaftliche Mitarbeitende und begleitet sie in persönlicher Beratung bei Fragen zur beruflichen und individuellen Entwicklung, der wissenschaftlichen Qualifizierung, geschlechtsbezogenen Nachteilen, Belästigungen und Diskriminierungen oder der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Privatleben.

Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Ansprechperson

Die Zentrale Kommission für Frauenfragen (ZKFF) unterstützt die Hochschule bei allen Maßnahmen zum Abbau von Nachteilen und struktureller Benachteiligung für Frauen in der Wissenschaft und beim Abbau von Unterrepräsentanzen. Sie macht Vorschläge und nimmt Stellung gegenüber allen zuständigen Stellen der Hochschule. Sie hat das Recht, sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Frauenförderung zu unterrichten.

Die ZKFF ist eine ständige Kommission des Akademischen Senats. In der Kommission sind die Statusgruppen Professorinnen, Studentinnen, künstlerisch-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Lehrbeauftragte vertreten. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für den Verwaltungs- und Technikbereich ist qua Amt Mitglied der ZKFF.

Die gewählte Sprecherin der ZKFF ist die Zentrale Frauenbeauftragte nach BremHG. 

Die Geschäftsstelle der ZKFF ist die Stabsstelle für Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung. 

Kontakt

Die Frauenbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vertritt die Interessen aller Frauen in der Verwaltung und Technik an der Hochschule für Künste Bremen.

Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie lt. Gleichstellungsgesetz und Frauenförderplan sowohl an der Planung als auch bei der Entscheidung der Dienststellenleitung, insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und bei der Umsetzung des in der Personalentwicklung beratend zu beteiligen, um Chancengleichheit im Verwaltungs- und Technikbereich zu gewährleisten.

Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Ansprechperson

Die Stabsstelle Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung berät und unterstützt die Hochschulleitung und die Frauenbeauftragten gem. BremHG und LGG bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und Aufgaben, u.a. in den Bereichen Frauenförderung, Gleichstellung und Antidiskriminierung. 

Ansprechperson

Sprechzeiten

Dienstag, Mittwoch & Donnerstag