Fachbereichsrat Kunst und Design

Der Fachbereichsrat ist – neben dem Dekanat, dem/der Dekan:in und dem/der Studiendekan:in – ein Organ des Fachbereichs. Aufgaben des Fachbereichsrates sind z.B. die Wahl des Dekanats, Einführung/ Änderung u. Aufhebung von Studiengängen, fachspezifische Teile der Prüfungs- und Promotionsordnungen, Grundsätze der Mittelbewirtschaftung, Einsetzung von Berufungskommissionen, Beschlüsse über Berufungsvorschläge etc. (siehe §§ 87 ff. Bremisches Hochschulgesetz). 

Der Fachbereichsrat Kunst und Design besteht aus bis zu 13 gewählten Vertreter:innen aus allen Statusgruppen und Studienprogrammen. Eine Amtsperiode dauert zwei Jahre bzw. bei den studentischen Mitgliedern ein Jahr. Die Mitglieder des Dekanats nehmen beratend an den FBR-Sitzungen teil und sind keine stimmberechtigten Mitglieder des Fachbereichsrates. 

Die Sitzungsleitung obliegt dem/der Dekan:in. Administrativ wird der Fachbereichsrat eng von der Geschäftsführung aus der Fachbereichsverwaltung begleitet.