Bewerbung im Studiengang Instrumental (B.M., KA)

© Hochschule für Künste Bremen – Anja Segermann

Das Musikstudium an der Hochschule für Künste Bremen zeichnet sich durch eine intensive und individuelle künstlerische Förderung in einer sehr persönlichen und offenen Atmosphäre aus.

Bewerber:innen um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK stellen bitte zwischen 1. März bis 31. März 2024 über das Bewerbungsportal den Online-Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium. Die Aufnahmeprüfung findet in Präsenz statt. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der die weiteren Termine und Abläufe des Bewerbungsverfahrens erläutert werden.

Die Anforderungen sind detailliert in dem folgenden Dokument aufgeführt.

Das Bewerbungsverfahren im Fachbereich Musik an der HfK erfolgt über das Bewerbungsportal. Über Ihren Bewerbungs-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.

Für die Bewerbung, den Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium, müssen von alle Bewerber:innen folgende Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt werden (im Upload). 

Bewerbungsunterlagen per Post werden nicht akzeptiert und bearbeitet.

Eingereicht werden müssen: 

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Programm für die Aufnahmeprüfung
  • ein Passbild
  • Zeugniskopien
  • weitere Angaben über Schulabschlüsse und über bereits erworbene Hochschulabschlüsse, die für den beantragten Studiengang Voraussetzung sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen.

Ausländische Studienbewerber:innen sind aufgefordert, Zeugniskopien mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache einzusenden. Eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache wird ebenfalls akzeptiert.

Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Informationen zur Bankverbindung und dem Verwendungszweck erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbung per E-Mail. Die Gebühr muss spätestens bis zum 15. Mai auf dem Konto der Hochschule für Künste Bremen eingegangen sein. Ohne Einzahlung der Gebühr ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung nicht möglich.

Die Aufnahmeprüfungen im Fachbereich Musik finden für das Wintersemester 2024/25 in Präsenz in der Woche vom 3. bis 8. Juni 2024 an der HfK Bremen statt.

Hier finden Sie eine Auflistung der voraussichtlichen Termine für die Aufnahmeprüfungen der einzelnen Instrumente.

Die genauen Prüfungstermine werden den zugelassenen Bewerber:innen mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.

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Zulassung zum Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung

Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie darüber die Benachrichtigung per E-Mail und nehmen am Vergabeverfahren der verfügbaren Studienplätze teil.

Zulassung zum Studium und Annahme des Studienplatzes

Erhalten Sie eine Zulassung zum Studium, sollten Sie uns die Annahme des Studienplatzes mitteilen. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleibt abzuwarten, ob Ihnen die Hochschule für Künste einen Studienplatz im Nachrückverfahren zuteilen kann. Findet ein Nachrückverfahren statt, werden Sie automatisch benachrichtigt. Wir garantieren Ihnen, dass kein Studienplatz frei bleibt!

Wichtige Termine

  • 1.3.–31.3.2024

    Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und Bewerbung um einen Studienplatz

  • Mai 2024

    Einladung zur Aufnahmeprüfung

  • 1.5.–31.5.2024

    Bewerbung zum Studium für höhere Fachsemester/Hochschulwechsler zum Wintersemester 2024/25

  • 3.6.–8.6.2024

    Aufnahmeprüfung vor Ort

  • Ende Juni/Anfang Juli 2024

    Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und der Ergebnisse des Aufnahmeprüfungsverfahrens

  • 1.10.2024

    Beginn des Wintersemesters 2024/25

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, ist zentrale Anlaufadresse für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Studium und Prüfung. Von der Studienorganisation über Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, Im– und Exmatrikulation bis hin zu Fragen zur Beurlaubung vom Studium, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen /-anmeldungen, Fragen zum BAföG sowie zu Gast- und Nebenhörerschaft finden Sie hier Rat und Unterstützung.

Kontakt Allgemeine Studienberatung

Studienbegleitende Fachberatung durch die Studiendekanin

Der Aufgabenbereich der Studiendekanin im Fachbereich Musik umfasst die Fragen zu Studium und Lehre. Die Studiendekanin sorgt entsprechend der Prüfungs- und Studienordnungen für einen sachgerechten Studienverlauf der einzelnen Studiengänge. Sie entscheidet über Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebotes mit adäquater Betreuung. Sie achtet dabei auf eine angemessene Berücksichtigung studentischer Interessen. Die Studiendekanin unterstützt Sie im Verlauf Ihres Studiums und koordiniert die studienfachspezifische Beratung der Lehrenden. Auch für die Vermittlung weiterer Beratungsangebote und bei persönlichen Anliegen oder Schwierigkeiten, können Sie sich an die Studiendekanin wenden.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerber:innen für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.