Bewerbung im Studiengang Komposition / Elektroakustische Komposition (Konzertexamen)

Das Musikstudium an der Hochschule für Künste Bremen zeichnet sich durch eine intensive und individuelle künstlerische Förderung in einer sehr persönlichen und offenen Atmosphäre aus. Die Studiendauer des Konzertexamens umfasst vier Semester und schließt mit dem Konzertexamen ab.

Bewerber:innen um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK stellen bitte zwischen 25. Oktober bis 30. November 2023 über das Bewerbungsportal den Online-Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium.

Immatrikulationen für das Konzertexamen finden nur zum Sommersemester statt.

Das Bewerbungsverfahren im Fachbereich Musik an der HfK erfolgt über das Bewerbungsportal. Über Ihren Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.

Eingereicht werden müssen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • das Programm für die Aufnahmeprüfung
  • ein Passbild
  • Nachweis über Abschlusszeugnis (Voraussetzung für das Studium ist ein mit „gut” (mindestens Note 2,5) bestandener Master of Music Künstlerische Ausbildung oder vergleichbare Abschlüsse, wobei das Hauptfach mit „sehr gut” (mindestens Note 1,5) oder „mit Auszeichnung” bewertet sein muss).

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der die weiteren Termine und Abläufe des Bewerbungsverfahrens genannt werden.

Voraussetzung für Studium ist ein mit „gut” (mindestens Note 2,5) bestandener Master of Music Künstlerische Ausbildung oder vergleichbare Abschlüsse, wobei das Hauptfach mit „sehr gut” (mindestens Note 1,5) oder „mit Auszeichnung” bewertet sein muss. Die bestandene Prüfung darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegen.

Der Nachweis über den vorherigen Studienabschluss muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe Bewerbungstermine) eingereicht werden.

Die Studienbewerber:in hat mit der Bewerbung das Programm oder die Programme für die Aufnahmeprüfung sowie der vorausgegangenen Masterprüfung (Master of Music) einzureichen. Die Programme der nach dieser Prüfung durchgeführten öffentlichen Auftritte können beigefügt werden. In der Aufnahmeprüfung sind Begleiter:innen und Kammermusikpartner:innen von der Studienbewerber:in zu stellen. Im Hauptfach Komposition sind die in der vorausgegangenen Masterprüfung (Master of Music) vorgelegten eigenen Werke verschiedener Besetzungen einzureichen. Weitere Kompositionen, die nach dieser Prüfung entstanden sind, können beigefügt werden.

Digitale Einreichungen (Videoaufnahmen/Arbeitsproben bei Komposition) können bei Bedarf angefordert werden.

Je nach Schwerpunkt, müssen die folgenden Programme vorbereitet werden:

Alle öffnen
  • Komposition

Wichtige Termine

  • 25.11.–30.11.2023

    Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und Bewerbung um einen Studienplatz für Konzertexamen

  • Mitte Januar 2024

    Einladung zur Aufnahmeprüfung

  • Ende Januar/Anfang Februar 2024

    Aufnahmeprüfungen

  • März 2024

    Ergebnisse der Aufnahmeprüfung und des Zulassungsverfahren

  • 2.4.2024

    Beginn der Vorlesung des Sommersemesters 2024

Das Dezernat 1, Büro für Studierende, ist zentrale Anlaufadresse für alle Fragen rund um Bewerbung, Zulassung, Studium und Prüfung. Von der Studienorganisation über Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, Im– und Exmatrikulation bis hin zu Fragen zur Beurlaubung vom Studium, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen /-anmeldungen, Fragen zum BAföG sowie zu Gast- und Nebenhörerschaft finden Sie hier Rat und Unterstützung.

Kontakt Allgemeine Studienberatung

  • E-Mail dezernat1@hfk-bremen.de
  • Telefon +49 421 9595-1113

Studienbegleitende Fachberatung durch die Studiendekanin

Der Aufgabenbereich der Studiendekanin im Fachbereich Musik umfasst die Fragen zu Studium und Lehre. Die Studiendekanin sorgt entsprechend der Prüfungs- und Studienordnungen für einen sachgerechten Studienverlauf der einzelnen Studiengänge. Sie entscheidet über Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebotes mit adäquater Betreuung. Sie achtet dabei auf eine angemessene Berücksichtigung studentischer Interessen. Die Studiendekanin unterstützt Sie im Verlauf Ihres Studiums und koordiniert die studienfachspezifische Beratung der Lehrenden. Auch für die Vermittlung weiterer Beratungsangebote und bei persönlichen Anliegen oder Schwierigkeiten, können Sie sich an die Studiendekanin wenden.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerber:innen für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.