Fachbereichsrat Musik

Der Fachbereichsrat ist neben dem Dekanat (Dekan:in, stellvertretende:n Dekan:in und Studiendekan:in) ein zentrales Organ des Fachbereichs. 

Aufgaben des Fachbereichsrats sind die Wahl des Dekanats, des Prüfungsausschusses, der Studienkommissionen und des Veranstaltungsausschusses, der Beschluss von Vorschlägen für die Einführung, Änderung u. Aufhebung von Studiengängen, der Beschluss fachspezifischer Teile der Prüfungs- sowie der Aufnahmeprüfungsordnungen und der Modulhandbücher sowie der Studienverlaufspläne, Grundsätze der Mittelbewirtschaftung, Grundsätze des Qualitätsmanagements in der Lehre, Einsetzung von Berufungskommissionen, Beschlüsse über Berufungsvorschläge, etc. (siehe §§ 87 ff Bremisches Hochschulgesetz).

Der Fachbereichsrat besteht aus bis zu 11 gewählten Vertreter:innen aus allen Statusgruppen.   

Die aktuelle Zusammensetzung des FBR ist wie folgt:

Gruppe der Professor:innen

Nachrücker:innen für Gremiumsmitglieder ohne persönliche/n Stellvertreter:in sind in der genannten Reihenfolge:

Gruppe der Studierenden

Gruppe der künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung

Gruppe der Lehrbeauftragten