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Rückmeldung-Info zum Wintersemester 2021/2022

Die Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 findet in der Zeit vom 01.08.-31.08.2021 statt. Anträge auf Beurlaubung vom Studium und Auslandssemester sind ebenfalls in diesem Zeitraum zu stellen. Dadurch ändert sich ggf. die Gesamtsumme des Semesterbeitrages. Erkundigen Sie sich hierzu im Dezernat 1 - Büro für Studierende.

Sollten Sie zwischenzeitlich die Krankenkasse wechseln bzw. gewechselt haben, reichen Sie uns bitte umgehend eine aktuelle Bescheinigung ein.

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2021/2022 beträgt 357,81 €. Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Semesterticket = 225,81 €
Verwaltungskosten = 50,00 €
Studierendenwerk = 60,00 €
AStA = 22,00 €

Die Zahlung nehmen Sie bitte auf folgendes Konto vor!

Empfänger: Hochschule für Künste Bremen
Kreditinstitut: Bundesbank – Filiale Hannover
IBAN: DE04 2500 0000 0025 1015 59
Swift-BIC: MARKDEF1250

Verwendungszweck: 2610 und dann Ihre Matrikelnummer (Beispiel: 261034567).

Dezernat 1 - Studentische und akademische Angelegenheiten
Am Speicher XI 8
28217 Bremen
E-Mail:

Wichtige Information für BAföG Empfänger:innen

Studierende, die im Wintersemester 2021/22 BAföG beziehen und sich zum Studium an der HfK rückgemeldet haben, können einen Antrag auf Erstattung des Verwaltungskosten- (50,00 €) und des Studierendenwerkbeitrags (60,00 €) stellen.

Folgende Voraussetzungen für die Erstattung müssen erfüllt sein:
1. Sie müssen im Wintersemester 2021/22 BAföG beziehen und
2. sich im Wintersemester 2021/22 als ordentliche:r Studierende:r durch die vollständige Zahlung des Semesterbeitrags rückgemeldet haben.

Wenn Sie BAföG erhalten und sich zum Studium an der HfK zum Wintersemester 2021/22 rückgemeldet haben, können Sie den „Antrag auf Erstattung für von Härtefällen betroffene Studierende im Wintersemester 2021/22“ zusammen mit dem BAföG-Bescheid bis zum 31.01.2022 per E-Mail oder postalisch einreichen.

Nicht berechtigt für die Erstattung sind:
1. Studierende, die im Wintersemester 2021/22 keine Leistungen nach BAföG beziehen.
2. Studienanfänger:innen, die im Wintersemester 2021/22 ein Bachelorstudium oder ein Diplomstudium an der HfK beginnen (auch wenn Sie BAföG erhalten).

Folgend finden Sie die entsprechende Richtlinie sowie den Antrag:

Ansprechpartnerin