Bewerbung Fachbereich Musik
ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR BEWERBUNGEN
IM FACHBEREICH MUSIK
Anforderungen Aufnahmeprüfung 2020
Prüfungstermine Aufnahmeprüfung Musik 2020
Intensivkurs Musiktheorie und Gehörbildung
Jazzworkshop für Studienbewerber*innen
Bewerbungsverfahren
Auch im Fachbereich Musik erfolgt das Bewerbungsverfahren in weiten Teilen online. Die Hochschule für Künste stellt allen Bewerberinnen und Bewerbern dafür ihr Online-Portal ARTIST zur Verfügung. Über Ihren Bewerber-Account hält die HfK während des Bewerbungsverfahrens E-Mail-Kontakt mit Ihnen und informiert Sie rechtzeitig über Termine, Abläufe, nötige Unterlagen und Aufgaben.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Wintersemester 2020/2021 um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK für ein Bachelor- oder Masterstudium bewerben möchten, müssen in der Zeit vom 01. Februar 2020 bis zum 04. Mai 2020 einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium stellen unter http://application.hfk-bremen.de
Zur online Bewerbung, dem Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium müssen von jeder Bewerberin und jedem Bewerber folgende Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt werden (im Upload). Bewerbungsunterlagen per Post werden nicht akzeptiert und bearbeitet:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- das Programm für die Aufnahmeprüfung
- ein Passbild
- Zeugniskopien
- weitere Angaben über Schulabschlüsse und über bereits erworbene Hochschulabschlüsse, die für den beantragten Studiengang Voraussetzung sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber sind aufgefordert, Zeugniskopien mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache einzusenden. Eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache wird ebenfalls akzeptiert.
Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren wird eine Gebühr von 30 € erhoben. Informationen zur Bankverbindung und dem Verwendungszweck erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbung per Email. Diese Gebühr muss am Ende der o. g. Bewerbungsfrist auf das Konto der Hochschule für Künste Bremen überwiesen werden. Es erfolgt sonst keine weitere Bearbeitung der Bewerbung und somit auch keine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Sommersemester 2021 um einen Studienplatz im Fachbereich Musik der HfK für das Aufbaustudium Konzertexamen bewerben möchten, müssen in der Zeit von voraussichtlich Mitte November 2020 bis zum 30. November 2020 einen Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und zum Studium stellen unter http://application.hfk-bremen.de
Informationen zum Konzertexamen finden Sie unter Konzertexamen
Prüfungsanforderungen und Aufnahmeprüfungen
Die Aufnahmeprüfungen finden im Fachbereich Musik, Dechanatstraße 13-15, 28195 Bremen in der Innenstadt statt.
Im Fachbereich Musik besteht die Aufnahmeprüfung in den Bachelor-Studiengängen in der Regel aus drei bis vier Teilen:
- der künstlerisch-praktischen Prüfung im Hauptfach/in den Hauptfächern,
- einer künstlerisch-praktischen Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach,
- einer schriftlichen Prüfung in Musiktheorie und Gehörbildung,
- einer künstlerisch-pädagogischen Prüfung für den Studiengang Bachelor of Music, Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung in den Studienrichtungen Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP), IGP/Musiktheorie sowie Musiktheorie/Komposition
Im jeweiligen instrumentalen/vokalen Hauptfach wird bei der künstlerisch-praktischen Prüfung der Vortrag mehrerer Werke (Dauer ca. 20 Minuten) erwartet. Die Literaturauswahl soll nach den für das Fach maßgebenden Stilepochen erfolgen und ein Werk aus dem 20. Jahrhundert einschließen. Neben der technischen Bewältigung wird vor allem auch die künstlerische Gestaltung von einer Fachkommission bewertet. In Einzelfällen kann eine Überprüfung der Fähigkeiten im Vomblattspiel – beim Hauptfach Gesang im Vomblattsingen – erfolgen.
- pdfMusteraufgaben Gehoerbildung und Theorie AP 2018.pdf
- pdfMusteraufgaben Gehoerbildung und Theorie AP 2018 - Loesungen.pdf
- pdfMusteraufgaben zur Gehörbildung im Bereich Jazz
- pdfMusteraufgaben Theorie und Gehörbildung Alte Musik
- pdfAufnahmeprüfungsordnung Bachelor of Music.pdf
- pdfAufnahmeprüfungsordnung Master of Music.pdf
In den Master-Studiengängen der Künstlerischen Ausbildung und der Kirchenmusik finden die Eignungsprüfungen ausschließlich im Hauptfach bzw. in den Hauptfächern statt. Im Master Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung muss darüber hinaus eine musikpädagogische Prüfung abgelegt werden.
Die genauen Prüfungstermine werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Anerkennung der Prüfungsteile Musiktheorie und Gehörbildung sowie das instrumentale/vokale Nebenfach
Benotete Prüfungsleistungen in den Fächern Musiktheorie, Gehörbildung oder im instrumentalen/vokalen Nebenfach, die im Rahmen eines Jungstudiums an einer Musikhochschule oder eines vorangegangenen Musikstudiums erbracht wurden, können für den jeweiligen Prüfungsteil anerkannt werden. Sie können mit entsprechenden Nachweisen (Transcript of Records) Anträge auf Anerkennung schriftlich per E-Mail beim Campus Office Musik (campus-office-musik@hfk-bremen.de) bis 14.06.2020 einreichen. Sie bekommen vor der Aufnahmeprüfuing eine Rückmeldung.
Intensivkurs Musiktheorie und Gehörbildung
Die Hochschule für Künste Bremen bietet allen Studienbewerber*innen einen 2-tägigen Intensivkurs in »Musiktheorie und Gehörbildung« zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an den deutschen Musikhochschulen.
Intensivkurs Musiktheorie und Gehörbildung
Annahme Studienplatz
Zulassung zum Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie darüber die Benachrichtigung per E-Mail und nehmen am Vergabeverfahren der verfügbaren Studienplätze teil.
Zulassung zum Studium und Annahme des Studienplatzes
Erhalten Sie eine Zulassung zum Studium, sollten Sie uns die Annahme des Studienplatzes mitteilen. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, bleibt abzuwarten, ob Ihnen die Hochschule für Künste einen Studienplatz im Nachrückverfahren zuteilen kann. Findet ein Nachrückverfahren statt, werden Sie automatisch benachrichtigt. Wir garantieren Ihnen, dass kein Studienplatz frei bleibt!
Information für ausländische Bewerber
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse eine obligatorische Immatrikulationsvoraussetzung ist. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium an der Hochschule für Künste müssen nachweisen, dass sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation haben. Weitere Informationen zum Sprachzertifikat sind folgend zu finden.
Wichtige Termine für das Bewerbungsverfahren
- 1. Februar 2020 bis 04. Mai 2020 (verlängert)
Antrag auf Zulassung zur Aufnahmeprüfung und Bewerbung um einen Studienplatz - Anfang Juni 2020
Einladung zur Aufnahmeprüfung - 15. Juni 2020 bis 19. Juni 2020
Zeitraum zum Upload der Bewerberunterlagen in das Aufnahmeprüfungsportal - ca. Ende Juli 2020 - Anfang August 2020
Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und der Ergebnisse des Zulassungsverfahrens - 01. Oktober 2020
Beginn des Wintersemesters 2020/2021