Gasthörer
Gasthörer
Studierende anderer Hochschulen können nur im Rahmen freier Kapazitäten jeweils für die Dauer eines Semesters als Nebenhörer zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Bewerber, die nicht Studierende sind, können als Gasthörer bei freien Kapazitäten zugelassen werden, allerdings nur jeweils für die Dauer eines Semesters und nur für einzelne Lehrveranstaltungen.
Antragsfristen für das jeweilige Semester
Fachbereich Kunst und Design und Fachbereich Musik:
Ein Antrag auf Gast-/Nebenhörerschaft ist bis 5 Tage nach Beginn der Vorlesungen eines Semesters zu stellen.
Die Zulassung als Gasthörer ist entgeltpflichtig:
- 60 € (2 Wochenstunden pro Semester)
- 80 € (4 Wochenstunden pro Semester)
- 110 € (6 Wochenstunden pro Semester)
Antrag und Merkblatt
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