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Thursday | 21 May 2015

Akademischer Senat der HfK stellt Weichen für die Zukunft der Kirchenmusik

Bisherige Bachelor- und Masterstudiengänge sollen angesichts der Sparvorgaben auslaufen

Bisherige Bachelor- und Masterstudiengänge sollen angesichts der Sparvorgaben auslaufen und bis 2020 geschlossen werden / Neuer Masterstudiengang soll mit beiden Kirchen konzipiert, finanziert und umgesetzt werden

Vor dem Hintergrund der Vorgaben und Prüfaufträge des Bremer Wissenschaftsplans und der politisch gesetzten Sparvorgaben hat der Akademische Senat der Hochschule für Künste sich heute (20.5.2015) erneut mit der Zukunft der Kirchenmusik-Ausbildung an der HfK auseinandergesetzt und grundsätzliche Weichenstellungen beschlossen. Danach können die beiden bisherigen HfK-Studiengänge Kirchenmusik (Bachelor und Master) unter den derzeitigen restriktiven finanziellen und personellen Rahmenbedingungen nicht aufrechterhalten werden und müssen daher zum Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen und geschlossen werden. Auch eine Integration der Kirchenmusik-Studiengänge in andere Studiengänge der HfK hat sich nach sorgfältiger Prüfung als nicht zielführend erwiesen –insbesondere weil damit das eigentliche Berufsziel nicht erreicht und die Anforderungen für den Beruf des Kirchenmusikers/der Kirchenmusikerin nicht eingelöst werden können.

Gleichzeitig sichert die HfK allen aktuell immatrikulierten Kirchenmusik-Studierenden zu, dass sie ihr Studium an der HfK erfolgreich zu Ende bringen können und ihre Betreuung bis zum Examen ohne Qualitätsverluste sichergestellt werden wird. Auch über die weitere Entwicklung werden die Studierenden umfassend informiert werden.

Die HfK ist bereit, gemeinsam mit den beiden bisherigen Kooperationspartnern, der Bremischen evangelischen Kirche und dem Katholischen Gemeindeverband Bremen, zeitnah ein profilscharfes neues Konzept für einen künftigen Masterstudiengang Kirchenmusik zu entwickeln, das insbesondere auch die bremischen Stärken wie die einzigartige norddeutsche Orgellandschaft und das besondere Profil der HfK im Bereich der Alten Musik einbezieht. Für dessen Umsetzung setzt die HfK auf die Bereitschaft der beiden Kirchen, dauerhaft mindestens 50 Prozent der entstehenden Kosten zu übernehmen.

In einer weiteren Vorgabe des Bremer Wissenschaftsplans erwartet Bremen von der HfK und der Universität die Prüfung, ob bei der Ausbildung von Kunstlehrern eine Kooperation zielführend ist, bei der die HfK künftig die kunstpraktischen Ausbildungsanteile des Lehramtsstudiums übernimmt. Auch diesen Prüfauftrag hat der Akademische Senat der HfK heute erörtert und folgenden Beschluss gefasst: Diese Prüfung soll nun in einem gemeinsamen Diskussionsprozess von HfK, Universität und Land erfolgen, muss allerdings an zwingende Bedingungen geknüpft bleiben:

• Beibehaltung des Diplom-Studiengangs Freie Kunst an der HfK
• angemessene Ausstattung mit den notwendigen Ressourcen (professoral, räumlich) 
• Bestehen einer künstlerischen Aufnahmeprüfung auch für Lehramtsstudierende

Nach einmütiger Auffassung des Akademischen Senats der HfK muss „die künstlerische Praxis im Zentrum eines künstlerischen Lehramtsstudiums stehen und sich an deren Qualitätsmaßstäben orientieren (u.a. kunsthochschulspezifische Normwerte, Betreuungsrelation).“