Top of page

Erasmus­+ Studium

Erasmus+ 2021 – 2027

Studierendenmobilität (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ bereits ab dem ersten Studienjahr an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre künstlerischen/ musikalischen, aber auch ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschuss für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschuss für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschuss für nachhaltiges Reisen

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor und Master bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Diplomstudiengänge).
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase
(Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Hochschulcharta (ECHE)

Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Im Erasmus+ Programm 2021 – 2027 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien.
  • Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn.

Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 150 Euro zusätzlich, also 600 Euro in der Gruppe 1, 540 Euro in der Gruppe 2 und 480 Euro in der Gruppe 3. Änderungen der Förderhöhen sind möglich.

Bei besonderem Bedarf wie Studieren mit Kind, Behinderung ab GdB 20 können Sonderförderungen/social top-ups beantragt werden, die auch kombinierbar sind. Detaillierte Informationen finden Sie hier

Verpflichtender Sprachtest

Die Europäische Kommission stellt Online-Sprachtests und Sprachkurse für möglichst alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung. Der Online-Test ist für alle Studierenden/Graduierten vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler.

Die Durchführung des Sprachtests soll als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen.

NEU:

Gemischte Mobilität/Blended Mobility: Für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, besteht voraussichtlich ab 2022 die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. Bisher gibt es noch keine etablierten Angebote für Kurzzeitaufenthalte an Partnerhochschulen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derlei Möglichkeiten sukzessive geschaffen werden.
Finanzierung: bei einer gemischten Mobilität/Blended Mobility beträgt die Förderung für den kurzen Präsenzaufenthalt 70 Euro/Tag (Tag 5-14) bzw. 50 Euro/Tag (Tag 15-30). Aufschläge für Eltern mit Kind oder Studierende mit GdB ab 20 sind möglich (100 Euro einmalig bis 14 Tage bzw. 150 Euro einmalig ab 15 Tagen).

Bewerbung Auslandsstudium

Bewerbungsfrist ist der 15. Dezember für das gesamte kommende akademische Jahr.

Die Antragstellung für die Studierendenmobilität im Studium (SMS) erfolgt über ein Bewerbungsformular, welches vollständig ausgefüllt und unterschrieben im International Office der HfK eingereicht werden muss. Das Formular ist im HfK-Portal > International Office < abrufbar. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist besteht die Möglichkeit, sich um Restplätze zu bewerben.

Bewilligung

Nach Eingang des Bewerbungsformulars wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Bewerbung an einer der Partnerhochschulen gegeben sind. Bei Mehrfachbewerbungen auf einen Platz entscheidet das Los.

Infos

Partnerhochschulen

Praktische Tipps und Informationen für Studierende

contact person
Anke Schmidt
+49 (0) 421 95 95 10 42