Erasmus+ Lehraufenthalte
Erasmus+ Lehraufenthalte
Mobilität zu Unterrichtszwecken/ Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden. Außerdem kann Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität[1]), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE eingeladen werden.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Bewerbung
Für eine Förderung der Lehrendenmobilität muss man sich bewerben. Lehraufenthalte können im Winter- und Sommersemester geplant werden und haben flexible Starttermine in Absprache mit den Partnerhochschulen. Für die Kalkulation der limitierten Fördergelder wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office empfohlen.
Die Antragstellung kann per Email an das International Office erfolgen mit folgenden Informationen:
- Gewünschter Zeitraum
- Partnerhochschule
- Absprache mit Fachkolleg_in an der Partnerhochschule hat stattgefunden: ja/ nein
- Liegt bereits eine Einladung vor: ja/ nein
Weitere Informationen unter: www.eu.daad.de/sta
Fördersätze ST
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit dem Projektjahr 2021 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (Incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Beratung
International Office
Susanne Schäfer M.A.
sschaefer@hfk-bremen.de
Tel.: 0421 95 95 10 40
Anke Schmidt M.A.
a.schmidt@hfk-bremen.de
Tel.: 0421 95 95 1041