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Erasmus­+ Personalmobilität

Erasmus+ Personalmobilität

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Bewerbung

Für eine Förderung der Personalmobilität muss man sich bewerben. Aufenthalte können im Winter- und Sommersemester geplant werden und haben flexible Starttermine in Absprache mit den Partnerhochschulen und Institutionen. Die Antragstellung kann per Email an das International Office erfolgen mit folgenden Informationen:

  • Gewünschter Zeitraum
  • Partnerhochschule/ Institution 
  • Absprache mit Partnerhochschule/ Institution hat stattgefunden: ja/ nein
  • Informationsmaterial der Institution liegt vor: ja/ nein
  • Liegt bereits eine Einladung vor: ja/ nein

Weitere Informationen unter: www.eu.daad.de/stt

Finanzierung

Fördersätze ST

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
  • Gruppe
    2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich,
    Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
    Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn,
    Zypern
  • Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer),
    Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
  • Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR

Beratung

International Office

Susanne Schäfer  M.A.

Tel.: 0421 9595-1040

Anke Schmidt M.A.

Tel.: 0421-9595-1041

contact person
Anke Schmidt
+49 (0) 421 95 95 10 42