Erasmus+ 2021-2027
Erasmus+ 2021 – 2027
Die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellt als Themen die Digitalisierung, Green Erasmus, Inklusion und Civic Engagement in den Fokus des Programms. Außerdem finden Sie hier Informationen zu den Themen Anerkennung, Sonderförderungen und Neue Programmkomponenten.
Digitalisierung
Jede teilnehmende Hochschule verpflichtet sich, ein digitales Management für die verschiedenen Fördermaßnahmen einzuführen. Neue Formate wie „blended mobility“ und „Blended Intensive Programmes“ sollen zudem digitale Lern- und Austauschmöglichkeiten unterstützen. Die Administration des Programms wird sukzessive digital erfolgen. Durch die Anbindung an das „Erasmus without Paper Network“ (EWP) werden Dokumente und Daten digital ausgetauscht. Über das Dashboard werden digital Learning Agreements abgestimmt, hier werden Hochschulinformationen (Fact Sheets) hinterlegt und Kooperationsvereinbarungen mit den Partnerhochschulen (Inter-Institutional Agreements) abgeschlossen.
Green Erasmus
Umweltfreundliches Verhalten soll auf allen Ebenen der HfK größere Beachtung finden. Themen umfassen Energie- und Ressourceneinsparung, Energieanalyse, Mülltrennung sowie Transport und Mobilität. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist es, Ressourcen zu schonen und den Klimawandel verlangsamen. Als teilnehmende Hochschule am Erasmus+ Programm unterstützt die HfK Bremen neben weiteren umweltfreundlichen Maßnahmen „grünes Reisen“ durch finanzielle Zuschüsse aus Programmmitteln.
Inklusion
Die Hochschule für Künste setzt sich dafür ein, dass allen Hochschulmitgliedern ein gleichberechtigter Zugang zum Förderprogramm geboten wird. Teilnehmende mit potenziellen Hemmnissen (z.B. Teilnehmende mit Behinderungen, Studierende mit Kindern) sollen bestmöglich unterstützt werden und können finanzielle Zuschüsse aus Programmmitteln erhalten. Auch die neuen Formate der short term und blended mobility können die Inklusionsbemühungen unterstützen, indem Reisehemmnisse durch kürzere Aufenthalte im Ausland und durch travel support gemindert werden, kombiniert mit online Lehr- und Lernformaten.
Civic Engagement
Kunst und Musik fungieren als Ideenschmiede der Gesellschaft und können über die Grenzen einzelner Disziplinen hinweg neue Konzepte für ein gerechteres, inklusiveres und nachhaltigeres Zusammenleben generieren.
Bürgerschaftliches Engagement und eine aktive Bürgerschaft werden den Studierenden durch verschiedene Maßnahmen nähergebracht. So geht es bereits vor den Mobilitäten darum, Studierende mittels der Hochschulwebsite ansprechend über Themen, Projekte, Vorträge etc., die über den normalen Lehrbetrieb hinausgehen, zu informieren. Initiativen unter Beteiligung der Hochschulen vor Ort, die sich mit lokalen/globalen Fragestellungen befassen und zu einer aktiven Beteiligung und Auseinandersetzung einladen, werden innerhalb der Hochschule, durch die Website und die interne Kommunikationsplattform an der HfK Bremen veröffentlicht.
Anerkennung
Eines der Kernziele des EU-Förderprogramms ist, eine automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen zu gewährleisten. Die HfK Bremen hat bereits erforderliche Schritte eingeleitet, um dies sicherzustellen und auszuschliessen, dass Studierende ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll Studierenden gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen.
Sonderförderungen/social top-ups
Die im Folgenden genannten Summen gelten ab der Nutzung des Calls 2021.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro/Monat beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hierfür muss die Geburtsurkunde beim International Office eingereicht werden sowie nach Ankunft im Gastland ein Nachweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Anmeldung in der Schule). Bei einem Kurzzeitaufenthalt können einmalig 100 Euro gezahlt werden.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder höher erhalten ebenfalls eine Sonderförderung in Höhe von 250 Euro/Monat, bzw. einmalig 150 Euro bei Kurzzeitaufenthalten.
Studierende (und Graduierte), die ein Praktikum absolvieren, erhalten 150 Euro/Monat als Aufschlag zur Länderrate.
Für nachhaltiges Reisen (mit Zug, Schiff o. Ä.) wird ein Top-up von einmalig 50 Euro gezahlt. Außerdem können je nach Dauer der Reise bis zu 4 Tage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet werden.
Einige Sonderförderungen sind kombinierbar.
Neue Programmkomponenten
Die HfK Bremen wird sich sukzessive mit neuen Programmkomponenten befassen und strebt an, weitere Fördermöglichkeiten zu generieren.
Blended Mobility: Neu eingeführt wird die Möglichkeit, Mobilitäten der Hochschulmitglieder zukünftig auch im blended Format durchzuführen. Für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5 - 30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen.
Blended Intensive Programme (BIP): Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Hochschulmitarbeitern die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5 -30 Tage) kombiniert mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung für Studierendenmobilität ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl für ein BIP beträgt 15 Teilnehmende und es müssen mindestens drei ECHE Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern beteiligt sein. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerländern wird seitens des Programms nicht finanziert. Die physische Aktivität kann an der empfangenden Hochschule oder an einem anderen Ort im Land der empfangenden Hochschule stattfinden.
Mobilität mit Partnerländern (Nicht-EU-Länder): Das Erasmus+ Programm wird in der Leitaktion KA131 die Möglichkeit bieten, langfristig nachhaltige Kooperationen auch mit Partnerinstitutionen außerhalb Europas auf- und auszubauen und damit Studierenden und Mitarbeitenden mehr Möglichkeiten bieten, internationale Erfahrungen zu sammeln. Wird ein Inter-Institutional Agreement unter den geltenden Erasmus+ Regularien abgeschlossen, kann bis zu 20% des bewilligten Projektbudgets für die Förderung der Mobilität von Programm- in Partnerländer eingesetzt werden.
Doktorandenförderung: Das Ziel der Doktorandenmobilität ist, die Hochschulbildung mit der Forschungswelt zu verknüpfen und mehr Möglichkeiten für Doktoranden zu schaffen. Doktoranden können bei vorliegendem Vertragsverhältnis mit der HfK Bremen ab Nutzung des Calls 2021 im Rahmen der Personalmobilität, optional mit einer virtuellen Phase, gefördert werden bzw. an Blended Intensive Programmes teilnehmen, die mit einer verpflichtenden virtuellen Phase verknüpft sind.